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Johanniter-Doppelkommende Langholt

ehemalige Komturei in Ostfriesland, Deutschland

Die Kommende Langholt war ein Ordenshaus des Johanniterordens in Langholt, einem Ortsteil der Gemeinde Ostrhauderfehn im südöstlichen Ostfriesland. Sie war von Beginn an eine Doppelkommende und gehörte zum Bezirk Niederdeutschland des deutschen Großpriorates. Die Niederlassung lag im Flusstal des Langholter Tiefs, umgeben von Hochmooren, und war bis ins 13. Jahrhundert weitgehend unerschlossen. Die Kommende war von 1270 bis 1528 bestehend und hatte eine wichtige Rolle in der Region. Sie besaß etwa 6000 Hektar Land, wobei die Viehwirtschaft die hauptsächliche Einnahmequelle war. Die Kommende stand unter der Jurisdiktion des Bischofs von Münster ab 1510 und war mehrfach in Konflikte mit der Grafen von Ostfriesland verwickelt. 1528 wurde sie in den Besitz des Grafen Enno II. gelangt, was zu Prozessen vor dem Reichskammergericht führte. In Langholt gab es zwei lange Bauernhäuser, ein Komturhaus und eine Holzkirche, die 1690 abbrannte. Ein Vorwerk in Burlage gehörte ebenfalls zur Kommende. Die Gebäude verfielen im Laufe der Zeit, und bis um 1770 war noch ein Gebäude vorhanden. Der Torstein der Kommende ist heute im Fehn- und Schiffahrtsmuseum Westrhauderfehn zu sehen. Das Archiv der Kommende ist verloren gegangen, lediglich für das 17. und 18. Jahrhundert sind Akten vorhanden.

Öffnungszeiten und Eintrittspreise ändern sich saisonal und stehen deshalb nicht in diesem Text. Aktuelle Angaben beim Betreiber

Art
Kloster, religiöse Gemeinschaft
Ort
Ostrhauderfehn

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