Sehenswürdig · Dohr

Dohr

Gemeinde in Deutschland

Dohr ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz und gehört zur Verbandsgemeinde Cochem. Der Ort umfasst neben dem Hauptort auch den Wohnplatz Hubertushof. Die Gemeinde liegt im südlichen Teil des Landkreises, nahe der Grenze zu Frankreich.

Der Ort wurde erstmals 1210 urkundlich erwähnt und war ursprünglich Teil von Kurtrier. 1794 wurde die Herrschaft Kurtriers durch französische Truppen beendet, und 1815 wurde Dohr dem Königreich Preußen zugeordnet. Seit 1946 gehört der Ort zum Land Rheinland-Pfalz.

In Dohr gibt es eine Filialkirche, die erstmals 1475 erwähnt wurde. Die Gemeinde verfügt über einen Gemeinderat mit zwölf Ratsmitgliedern und einen Ortsbürgermeister, Toni Göbel, der seit 2019 im Amt ist. Die Gemeinde ist Teil der Verbandsgemeinde Cochem und hat eine ländliche Struktur.

Quellen (1)
Seehöhe
380 m

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