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Schloßplatz

Denkmal für Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg und Gotha, Standbild nach Modell von Ludwig Schwanthaler, gegossen von Ferdinand Miller, auf Sockel von Wilhelm Streib, Aufstellung 1849, Rondellanlage von Carl Gustav Zeißig.

Das Herzog-Ernst-I.-Denkmal steht auf dem Schloßplatz in Coburg und erinnert an Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg und Gotha. Es wurde im Klassizismus-Stil nach Entwurf von Ludwig von Schwanthaler errichtet und am 17. August 1849 eingeweiht. Das Standbild zeigt den Herzog in Generalsuniform und Krönungsmantel, mit einer Pergamentrolle in der rechten Hand, die auf die Coburger Verfassung vom 8. August 1821 hinweist. Das Denkmal steht in der Achse des Ehrenhofs der Residenz und nicht im Zentrum des Schloßplatzes. Es trägt Inschriften auf dem Steinsockel, die den Herzog sowie seinen Sohn Ernst II. nennen. Die Blickrichtung des Denkmals weist zum Hofgarten, was den Blick auf die umliegende Architektur und Grünanlagen ermöglicht. Das Denkmal ist ein Teil der Residenzarchitektur und steht im Zentrum der historischen Stadtsilhouette. Es ist ein markanter Punkt für Besucher, der die kulturelle und historische Bedeutung Coburgs unterstreicht. Die Umgebung bietet einen Überblick auf die Residenz und den Hofgarten, die als Teil der Stadtschaft wahrgenommen werden können.

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Art
Monument
Ort
Coburg
Adresse
Schloßplatz
Denkmalstatus
Baudenkmal in Bayern

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