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Fehring
Stadtgemeinde im Bezirk Südoststeiermark, Steiermark
Fehring liegt im Raabtal, eingebettet in eine Hügellandschaft, die vulkanischen Ursprungs ist. Die Gemeinde grenzt im Osten an das Burgenland und wird von Flüssen wie der Raab durchzogen, die in der Region Altarme hat. Die Stadt selbst steht auf einem Sockel über dem Tal und umfasst 17 Ortschaften. Die Gemeinde ist seit 2015 mit umliegenden Gemeinden zusammengeschlossen und trägt den Namen Fehring weiter. Fehring wird als babenbergische Gründung betrachtet und wurde 1962 zur Stadt erhoben. Die Geschichte des Ortes reicht bis ins 13. Jahrhundert zurück, als der Ort als Markt konzipiert wurde. In der Geschichte gab es mehrere Feuerschäden und Kriegerische Einflüsse, die den Ort stark prägten. Die rechtliche Sonderstellung als landesfürstliche Gründung führte zu besonderen Verhältnissen, die den Markt oft verpfändeten. Im Zweiten Weltkrieg wurde Fehring schwer zerstört, doch die Gemeinde erholte sich und blieb ein kulturelles Zentrum der Region. Fehring ist bekannt für seine Pfarrkirche mit spätgotischem Teil und dem Neubau aus dem 18. Jahrhundert sowie den Fehringer Tabor, einer Befestigung aus dem Spätmittelalter. Die Altarme der Raab sind ein Naturschutzgebiet, das bedrohte Arten wie den Europäischen Biber und den Eisvogel schützt. Regelmäßige Veranstaltungen wie die Thermenland-Weintage und das Most + Jazz-Festival ziehen Besucher an. Die Gemeinde ist auch ein Zentrum für Landwirtschaft und alternative Energiequellen, mit Betrieben wie dem Leiterplattenhersteller AT&S und der Landwirtschaftlichen Fachschule Hatzendorf.
Öffnungszeiten und Eintrittspreise ändern sich saisonal und stehen deshalb nicht in diesem Text. Aktuelle Angaben beim Betreiber
- Art
- Stadtgemeinde, Gemeinde in Österreich
- Ort
- Bezirk Südoststeiermark
- Seehöhe
- 272 m
- Website
- http://www.fehring.at/
In der Nähe
- Mariensäule52 m
- Bastion des Fehringer Tabors68 m
- Pfarrkirche Fehring62 m
- Rundturm des Fehringer Tabors, nunmehr Wohngebäude93 m
- Bastion des Fehringer Tabors, nunmehr Wohngebäude83 m
- Rathaus81 m
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