Domstift Münster
Domkapitel und Kloster
Das Domkapitel Münster ist eine geistliche Korporation am St.-Paulus-Dom in der Stadt Münster. Es entstand im 8. Jahrhundert aus dem Kloster, das 792/793 von Karl dem Großen gegründet wurde und 799 zum Bischofssitz ernannt wurde. Das Domkapitel war ursprünglich Teil des Klosters und verwaltete gemeinsam mit dem Bischof das Vermögen und die Gerichtsbarkeit. Im Laufe der Zeit entwickelte es sich zu einem eigenständigen Stand, der die Macht des Bischofs einzuschränken vermochte. Das Domkapitel war ein zentraler Stand im Hochstift Münster und besaß beträchtlichen Grundbesitz sowie Gerichtsrechte. Es verwaltete die geistliche Gerichtsbarkeit in den meisten Archidiakonaten und war für die Versorgung nachgeborener Söhne des Stiftsadels zuständig. Mit der preußischen Besetzung 1802 verlor es seine weltliche Macht und wurde 1806 aufgelöst. Später wurde es als Gemeinschaft von Geistlichen wiederhergestellt, die den Dom verwaltet, den Bischof wählt und berät. Im Domhof und der Domburg konzentrierte sich das Domkapitel auf die Verwaltung des Doms und der kirchlichen Angelegenheiten. Es besaß eigene Kurien, in denen die Domherren residierten, und war für die Pflege der Kirchen und Pfarreien zuständig. Die Mitglieder des Kapitels hatten eine rechtliche Immunität und konnten eigene Gerichte führen. Die Beziehungen zum Bischof waren oft konfliktreich, insbesondere um die Verwaltung von Gütern und Ämtern. Die Kapitulare verwalteten auch weltliche Ämter und besaßen ein eigenes Rechtssystem.
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- Art
- Kloster, religiöse Gemeinschaft, Domkapitel
- Ort
- Münster
- Erbaut
- 792
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