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Landtag of Schleswig-Holstein
Landesparlament des Landes Schleswig-Holstein
Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist das gesetzgebende Organ des Bundeslandes und setzt sich aus verschiedenen Fraktionen zusammen. Die wichtigsten Parteien sind die CDU mit 34 Sitzen, Bündnis 90/Die Grünen mit 14, SPD mit 12, FDP mit 5 und SSW mit 4. Der Landtag tagt seit 1950 im Landeshaus Kiel, das ursprünglich als Marineakademie errichtet wurde. In den Räumen des Gebäudes finden regelmäßig kostenlose Kunstausstellungen statt. Der Landtag ist für Themen wie Bildung, Kultur und Innenpolitik zuständig. Die Wahlregelung wurde 2000 reformiert und umfasst ein Verhältniswahlrecht mit zwei Stimmen und einer Fünf-Prozent-Hürde. Der SSW, die Vertretung der dänischen Minderheit, wurde von der Hürde ausgenommen, was vom Landesverfassungsgericht bestätigt wurde. Der Landtag hat zudem mehrere Gremien und Ausschüsse, die für die Vorbereitung von Gesetzen und politischen Entscheidungen zuständig sind. Der Landtag hat eine lange Geschichte, die bis in das 19. Jahrhundert zurückreicht. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ein beratender Landtag gebildet, der bis zur ersten freien Wahl im Jahr 1947 bestand. Der Landtag hat seitdem eng mit anderen Regionalparlamenten wie dem Sejmik der Woiwodschaft Westpommern und der Gebietsduma der Oblast Kaliningrad kooperiert. Die Parlamentszeitung wird viermal jährlich online veröffentlicht.
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- Art
- Landesparlament
- Ort
- Schleswig-Holstein
- Erbaut
- 1947
- Website
- http://www.landtag.ltsh.de/
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