Bullinger-Denkmal

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Bullinger-Denkmal

Skulptur am Grossmünster in Zürich

Das Bullinger-Denkmal ist eine überlebensgrosse Skulptur des Reformators Heinrich Bullinger an der Nordfassade des Grossmünsters in Zürich. Es wurde 1938 von Otto Charles Bänninger entworfen und 1941 eingeweiht. Die Statue ist architekturgebunden und wird als Denkmal betrachtet, obwohl sie nicht freistehend ist. Sie steht auf einer Konsole an der Kirchenfassade und blickt zum Pfarrhaus, in dem Bullinger wirkte. Das Denkmal wurde durch eine Kombination aus finanziellen Mitteln und der Umgestaltung des Grossmünsters realisiert. Der Zwingliverein sammelte Spenden, und der Regierungsrat bewilligte die Anbringung. Die Einweihung fand am Reformationssonntag 1941 statt. Die Statue zeigt Bullinger mit beiden Händen das Zweite Helvetische Bekenntnis und trägt eine Inschrift. Die Statue ist reliefartig ausgebildet und integriert in die Kirchenfassade. Sie steht an der Nordseite des Glockenturms und bildet einen Teil der Kirche. Die Umgebung umfasst den Zwingliplatz und das Pfarrhaus. Die Statue ist Teil der öffentlichen Wahrnehmung und wurde in der Schweiz als Symbol für die rechtsstaatliche und humanitäre Tradition angesehen.

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Art
Monument, Skulptur
Ort
Zürich
Erbaut
1941

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