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Domstift Minden

Zusammenschluss der Domherren des Mindener Doms

Das Domkapitel Minden entstand im Zuge der Reichsversammlung 799 und wurde 961 als monasterium sicher belegt. Es war ein Zusammenschluss der Domherren und hatte bis zur Säkularisation 1810 eine bedeutende Rolle im Bistum Minden. Die Mitglieder besaßen das Recht zur Bischofswahl und verwalteten Güter und Ämter, wobei das Kapitel ab dem 12. Jahrhundert das Recht zur Beurkundung mit Siegeln ausübte. Das Kapitel war ein zentraler Akteur im Bistum Minden, wobei es bis ins 15. Jahrhundert die Wahl der Bischöfe beeinflusste. Von 1150 bis 1400 stammten 14 von 23 Bischöfen aus dem Kapitel. Es besaß Rechte über die Güterverwaltung, die Steuereinnahmen und die Gerichtsbarkeit. Die Verträge wurden ab dem 13. Jahrhundert mit Zustimmung der Kapitulare geschlossen. Die Mitglieder des Kapitels lebten im Mittelalter in einer Gemeinschaft, die sich im Laufe der Zeit aufgelöst hat. Die Zahl der Geistlichen stieg auf 86, wobei viele nicht ständig anwesend waren. Nach der Reformation blieb das Kapitel teilweise mit Katholiken besetzt. Bis 1810 war es ein bedeutender Teil der Landesverfassung und hatte Einfluss auf die Verwaltung und Rechte des Bistums.

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Art
Kloster, religiöse Gemeinschaft, Domkapitel
Ort
Minden

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